Articolo «Costruire e convertire edifici culturali senza ostacoli» (2018)

Auch das Kulturleben muss hindernisfrei zugänglich sein. Im Fachartikel wurden bauliche Hindernisse aufgezeigt, die bei Kulturbauten oft diskriminierend wirken.

“Der Zugang zu kulturellen Angeboten, Aktivitäten und Veranstaltungen muss für alle Menschen gleichberechtigt gewährleistet werden – die baulichen Anforderungen sind geregelt. 

Kulturbauten weisen häufig verschiedenste Hindernisse auf, welche den Zugang für Menschen mit einem Rollstuhl oft gänzlich verwehren. Sie befinden sich meist in urbanen Zentren, häufig in älteren Gebäuden und bestanden oft schon vor dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) 2004. Die gleichberechtigte Nutzung für Akteure und Zuschauende mit Rollstuhl ist an vielen Veranstaltungen noch nicht möglich. Eine Pflicht zur Nachrüstung bestehender Bauten außerhalb eines Bauvorhabens schreibt das BehiG nicht vor. “

 

L’articolo del bulletin N. 61 / 2018 è disponibile per il Download in francese e tedesco. Per le dimensioni attuali, si faccia riferimento alla norma SIA 500.

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