“Wohnbauten sollen für alle Menschen gleichermassen zugänglich sein. Sowohl Bewohner, welche die Zugangssituation kennen, als auch deren Besucher, müssen spontan und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.”
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die kantonale Baugesetzgebung regeln den hindernisfreien Zugang zu Wohnbauten. Die SIA 500 definiert die baulichen Anforderungen.
L’articolo del bulletin N. 62 / 2019 è disponibile per il Download in francese e tedesco. Per le dimensioni attuali, si faccia riferimento alla norma SIA 500.