Articolo «Grünes Licht für Blinde an Ampelanlagen» (2000)

Der Fachartikel berichtete über die Fussgängerlichtsignale die durch Zusatzsignale sehbehinderten und blinden Personen zugänglich gemacht werden.

“Künftig werden auch blinde und sehbehinderte Personen über “grünes Licht” an Fussgängerampeln verfügen. Mit der neuen Norm SN 640 836-1 “Signale für Sehbehinderte” liegt ein Planungsinstrument vor, das die zusätzlichen Signale definiert und die technischen Anforderungen und Einsatzkriterien festlegt.”

Aktuell sind die Anforderungen der neuen Norm VSS 40 386-1 «Errichtung von Lichtsignalanlagen; taktile und akustische Zusatzeinrichtungen» zu berücksichtigen.

 

 

L’articolo del bulletin N° 32 / 2000 è disponibile per il Download in francese e tedesco.

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