Articolo «IV zahlt mehr für Wohnungs-Anpassungen» (1993)

Im Fachartikel wird aufgeführt, welche Anpassungen in einer Wohnung ab 1993 von der IV übernommen werden.
Kurz und bündig ausgedrückt: Die Invalidenversicherung (IV) übernimmt ab 01.01.1993 zusätzliche Kosten für wurde.
  • Rampen, Treppenlifte, Hebebühnen, etc. zur Überwindung von Stufen und Treppen
  • bauliche Änderungen im Sanitärbereich.
  L’articolo del bulletin N. 21 / 199è disponibile per il Download in francese e tedesco.

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